Kurztitel

Strafvollzugsgesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Text

Artikel römisch zwölf
Übergangsbestimmung

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2001,, zu den Paragraphen 32 a, 52, 54 a, 113 und 180, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,)

  1. Absatz eins,Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft-Treten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der Paragraphen eins, 61, StGB vorzugehen.
  2. Absatz 2,Anmerkung, betrifft das Strafgesetzbuch)