Kurztitel

Patientencharta (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2001,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 30,

Inkrafttretensdatum

01.09.2001

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 30

  1. Absatz einsEs ist sicherzustellen, dass unabhängigen Patientenvertretungen Gelegenheit geboten wird, vor Entscheidungen in grundlegenden allgemeinen patientenrelevanten Fragen ihre Stellungnahme abzugeben. Dies gilt insbesondere vor der Errichtung neuer stationärer und ambulanter Versorgungsstrukturen, für die öffentliche Mittel eingesetzt werden, für die Durchführung von Begutachtungsverfahren zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie für grundlegende Planungsvorhaben.
  2. Absatz 2Dachorganisationen von Patientenselbsthilfegruppen ist Gelegenheit zu geben, in Begutachtungsverfahren zu patientenrelevanten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen gehört zu werden.

Schlagworte

Gesetzesentwurf

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2024

Gesetzesnummer

20001563

Dokumentnummer

NOR40023814