Absatz eins,Die Geschäftsführung besteht aus einem Sprecher der Geschäftsführung und zwei bis vier zusätzlichen Mitgliedern. Sie wird vom Verwaltungsrat im Wege einer öffentlichen Stellenausschreibung für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt; die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 1998,, sind anzuwenden. Wiederbestellungen sind zulässig.