- Ziffer eins– vorbehaltlich des Paragraph 7, – bis einschließlich 70 Euro 10,90 Euro,
- Ziffer 2über 70 Euro bis einschließlich 110 Euro 16,40 Euro,
- Ziffer 3über 110 Euro bis einschließlich 150 Euro 21,80 Euro,
- Ziffer 4über 150 Euro bis einschließlich 1 090 Euro für je angefangene weitere 70 Euro um 8,20 Euro mehr,
- Ziffer 5über 1 090 Euro bis einschließlich 2 180 Euro für je angefangene weitere 180 Euro um 14,20 Euro mehr,
- Ziffer 6über 2 180 Euro bis einschließlich 4 360 Euro für je angefangene weitere 360 Euro um 21,80 Euro mehr,
- Ziffer 7über 4 360 Euro bis einschließlich 5 090 Euro um 29 Euro mehr,
- Ziffer 8über 5 090 Euro bis einschließlich 5 810 Euro um 93,20 Euro und 36,20 Euro mehr,
- Ziffer 9über 5 810 Euro bis einschließlich 7 270 Euro für je angefangene weitere 730 Euro um 36,20 Euro mehr,
- Ziffer 10über 7 270 Euro bis einschließlich 36 340 Euro für je angefangene weitere 1 820 Euro um 45,10 Euro mehr,
- Ziffer 11über 36 340 Euro bis einschließlich 50 870 Euro für je angefangene weitere 3 630 Euro um 37,50 Euro mehr,
- Ziffer 12über 50 870 Euro bis einschließlich 72 670 Euro für je angefangene weitere 3 630 Euro um 34,80 Euro mehr,
- Ziffer 13über 72 670 Euro bis einschließlich 363 360 Euro für je angefangene weitere 7 270 Euro um 35,50 Euro mehr,
- Ziffer 14über 363 360 Euro für je angefangene weitere 7 270 Euro um 36,20 Euro mehr, jedoch nie mehr, als einer Bemessungsgrundlage von 3 633 640 Euro entspräche.