das aus Standesrücksichten gebotene Verhalten gegenüber der Berufsvertretung, Kollegen und Dritten,
Apothekerkammergesetz 2001
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2001,
Paragraph 25
01.09.2001
Die Delegiertenversammlung erlässt Richtlinien zur Ausübung des Apothekerberufes (Berufsordnung). Die Berufsordnung hat insbesondere Bestimmungen über