Anforderungen an Futtermittel, insbesondere hinsichtlich deren Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen, Energiewert, Zusammensetzung und hygienische Beschaffenheit, festzusetzen,
Futtermittelgesetz 1999
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2001,
BG
Paragraph 4
11.08.2001
19.07.2002
FMG 1999
80/04 Wettbewerbsrecht
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft hat zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren, zur Erhaltung oder Verbesserung der Leistung von Nutztieren, zum Schutz der Verbraucher im geschäftlichen Verkehr und zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen durch Verordnung
14.03.2025
10011183
NOR40023165