Arten: Pflanzenarten sowie deren Zusammenfassungen und Unterteilungen einschließlich solcher, die durch ein bestimmtes Vermehrungssystem oder eine bestimmte Endnutzung gekennzeichnet sind;
Sortenschutzgesetz 2001
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2001,
BG
Paragraph eins
01.09.2001
80/04 Wettbewerbsrecht
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten
28.03.2017
20001503
NOR40023020