Kurztitel

AMA-Gesetz 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 21 d

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

30.06.2007

Text

Beitragshöhe

Paragraph 21 d, (1) Die AMA hat bis Ende Oktober jedes Jahres für das nächstfolgende Kalenderjahr durch Verordnung die Beitragshöhe für die in Paragraph 21 c, Absatz eins, Ziffer eins bis 7 genannten Erzeugnisse unter Bedachtnahme auf die Marktlage der jeweiligen Erzeugnisse und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung von Marketingmaßnahmen, höchstens aber bis zu den in Absatz 2, jeweils angeführten Sätzen, festzusetzen. Dabei ist insbesondere auf die Absatzentwicklung und die Erlössituation inländischer Erzeugnisse in Österreich und im Ausland Rücksicht zu nehmen.

  1. Absatz eins a,Für das Kalenderjahr 1996 sind die Beitragssätze für die in Absatz 2, Ziffer 9 bis 16 genannten Erzeugnisse abweichend von Absatz eins, durch die AMA bis 31. August 1996 festzusetzen.

  (2) Der Höchstbeitrag beträgt für

                                              Euro je Bezugseinheit

   1. Milch ...................   5,45 € je t übernommene Milch

   2. Getreide ................   3,27 € je t Handelsvermahlung

   3. Rinder, zum Schlachten

      bestimmt ................  10,90 € je Stück geschlachtetes

                                       Rind

   4. Kälber, zum Schlachten

      bestimmt ................   2,18 € je Stück geschlachtetes

                                       Kalb

   5. Schweine, zum Schlachten

      bestimmt ................   2,18 € je Stück geschlachtetes

                                       Schwein

   6. Lämmer, Schafe, zum

      Schlachten bestimmt .....   2,18 € je Stück geschlachtetes

                                       Lamm, Schaf

   7. Schlachtgeflügel ........   2,18 € je 100 kg Lebendgewicht

   8. Legehennen ..............   6,54 € je 100 Stück Legehennen

   9. Gemüse, im Glashaus

      gezogen ................. 726,73 € je ha

  10. Gemüse, im Folienhaus

      gezogen ................. 508,71 € je ha

  11. Frischmarktgemüse

      intensiv (mit mindestens

      zwei Ernten pro Jahr und

      Fläche) .................  94,47 € je ha

  12. Frischmarktgemüse

      extensiv (eine Ernte pro

      Jahr und Fläche) ........  47,24 € je ha

  13. Einlegegurken ...........  36,34 € je ha

  14. sonstiges

      Verarbeitungsgemüse .....  14,53 € je ha

  15. Intensivobstbau .........  72,67 € je ha

  16. Kartoffeln ..............  29,07 € je ha

  17. Gartenbauerzeugnisse ....   2,18 € je zehn Flächeneinheiten

  1. Absatz 3,Der Beitrag beträgt für Wein 54,50 € je ha Weingartenfläche sowie 1,09 € je 100 l Wein.