der Angestellte zur Zeit der Vereinbarung nicht minderjährig ist,
Angestelltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001,
BG
Artikel eins, Paragraph 36
01.01.2002
16.03.2006
AngG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Eine Vereinbarung, durch die der Angestellte für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird (Konkurrenzklausel), ist nur insoweit wirksam, als:
06.07.2023
10008069
NOR40022544