Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren
StGBl. Nr. 48/1945
BG
Paragraph 2
10.07.1945
24/03 Sonstiges Strafrecht
Strafverfahren, die wegen der im Paragraph eins, angeführten strafbaren Handlungen derzeit noch anhängig sind, sind einzustellen.
10.01.2020
10001885
NOR40022512