Absatz 2,Dem Richter bleiben vorbehalten:
- Ziffer einsder Beschluß über die erste Eintragung
- Litera ader im Paragraph 2, Ziffer 6, 8, 9 und 11 FBG genannten Rechtsträger, soweit sich die Eintragung nicht auf die Zweigniederlassung des Rechtsträgers bezieht;
- Litera beiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital ab 70 000 Euro;
- Litera ceiner Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
- Litera deiner Privatstiftung;
- Ziffer 2Beschlüsse über die Eintragungen
- Litera avon Änderungen einer Satzung, eines Gesellschaftsvertrags, eines Genossenschaftsvertrags und einer Stiftungsurkunde, mit Ausnahme von Änderungen eines Gesellschaftsvertrags einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von weniger als 70 000 Euro,
- Litera bder Auflösung von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Privatstiftungen, ausgenommen die Fälle, in denen die Auflösung schon auf Grund gesetzlicher Vorschriften erfolgt ist,
- Litera cder Nichtigkeit von Hauptversammlungs-, Generalversammlungs- und Gesellschafterbeschlüssen sowie von Beschlüssen des obersten Organs eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit;
- Ziffer 3die Entscheidung über die gerichtliche Bestellung und Abberufung von
- Litera agesetzlichen Vertretern, besonderen Vertretern und Aufsichtsratsmitgliedern;
- Litera bGründungs-, Stiftungs-, Sonder- oder Abschlußprüfern, Stiftungskuratoren, Revisoren und Abwicklern (Liquidatoren), wenn die Entscheidung nicht ausschließlich die Auswahl einer bestimmten Person betrifft;
- Ziffer 4Maßnahmen auf Grund von Anmeldungen auf Eintragung in das Firmenbuch im Zusammenhang mit
- Litera aVerschmelzungen und Vermögensübertragungen nach dem neunten und zehnten Teil des AktG, nach Paragraph 96, GmbHG, nach dem Genossenschaftsverschmelzungsgesetz und nach den Paragraphen 59, 60, VAG,
- Litera bUmwandlungen nach dem elften Teil des AktG, nach dem Bundesgesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften und nach Paragraph 61, VAG,
- Litera cAngelegenheiten nach dem Artikel römisch eins (SpaltG) und Artikel römisch fünf Ziffer eins, Litera b, (Paragraph 3, Ziffer 15, FBG) des GesRÄG 1993;
- Ziffer 5Angelegenheiten nach dem EWIVG.