Konsumentenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2014,
Paragraph 26 b
01.01.2002
12.06.2014
Die Paragraphen 26 und 26 a gelten nicht für Verträge, in denen der Gesamtpreis oder, wenn ein solcher noch nicht errechenbar ist, der innerhalb eines Jahres zu leistende Kaufpreis mit mehr als 25 000 Euro zahlenmäßig bestimmt ist.