Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 136/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001,
Text
TARIFE
Ärzte
§ 43.Paragraph 43,
(1)Absatz eins,Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
für die Untersuchung samt Befund und Gutachten
bei einer einfachen körperlichen Untersuchung
25,90 (Anm. 1)Anmerkung eins, )
bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten oder bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung
33,90 Euro (Anm. 2)Anmerkung 2, )
bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
50,50 Euro (Anm. 3)Anmerkung 3, )
bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung, je mit eingehender Begründung des Gutachtens
99,30 Euro (Anm. 4)Anmerkung 4, )
bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung, je mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
167 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
bei einer Untersuchung im Zug von Reihenuntersuchungen im Anhalteverfahren bei offenbarer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche
12,20 Euro (Anm. 6)Anmerkung 6, )
für die Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
in einfachen Fällen
79,90 Euro (Anm. 7)Anmerkung 7, )
mit eingehender Begründung des Gutachtens
111,90 Euro (Anm.8)
mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
159,80 Euro (Anm. 9)Anmerkung 9, )
bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Enterdigung, das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren
für eine äußere Besichtigung einer Leiche odereiner unreifen menschlichen Frucht samt Befund und Gutachten
12,20 Euro (Anm. 6)Anmerkung 6, )
für eine Untersuchung von Werkzeugen, Kleidung und dergleichen mit oder ohne Handlupe samt Befund und Gutachten
12,20 Euro (Anm. 6)Anmerkung 6, )
für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektroskopische Untersuchung von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart
14,30 Euro (Anm. 10)Anmerkung 10, )
für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung
17,90 Euro (Anm. 11)Anmerkung 11, )
für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
für eine makroskopische Untersuchung eines Operationspräparates samt Befund und Gutachten
32 Euro (Anm. 13)Anmerkung 13, )
für eine makroskopische Untersuchung eines Skeletteils einschließlich Präparation, Mazeration und Rekonstruktion samt Befund und Gutachten
bis zu drei Bruchstücken
32 Euro (Anm. 13)Anmerkung 13, )
für jedes weitere Bruchstück
3,40 Euro (Anm. 14)Anmerkung 14, )
für eine Untersuchung von Blutflecken samt Befund und Gutachten
auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art
bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Uhlenhut
23 Euro (Anm. 15)Anmerkung 15, )
bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Ouchterlony
35,30 Euro (Anm. 16)Anmerkung 16, )
sonst
12,40 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
auf Gruppenzugehörigkeit
32 Euro (Anm. 13)Anmerkung 13, )
auf Blutmerkmale für jedes Merkmal
35,30 Euro (Anm. 16)Anmerkung 16, )
für eine Blutentnahme
bei Kindern über drei Jahren und bei Erwachsenen sowie bei Leichen durch Punktion einer Vene
7,20 Euro (Anm. 18)Anmerkung 18, )
bei Kindern unter drei Jahren
12,40 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
bei Leichen durch Eröffnung einer großen Vene
17,90 Euro (Anm. 11)Anmerkung 11, )
bei Kindern und Erwachsenen für eine Untersuchung der in der Z 8 Buchstabe g genannten Merkmale bei Kindern und Erwachsenen für eine Untersuchung der in der Ziffer 8, Buchstabe g genannten Merkmale
21,40 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr das Doppelte der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren
für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art
20,10 Euro (Anm. 20)Anmerkung 20, )
im System der Blutgruppen der roten Blutkörperchen
zur Bestimmung der Blutgruppe
12,40 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
zur Bestimmung der Blutuntergruppen A1 und A2
12,40 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
im System der Blutfaktoren der roten Blutkörperchen
zur Bestimmung der Blutfaktoren für jedes Merkmal
12,40 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
Absorptions-Elutions-Untersuchungen zur Differenzierung zwischen Rein- und Mischerbigkeit für jede Untersuchung
35,30 Euro (Anm. 16)Anmerkung 16, )
im System der Enzymmerkmale zur Bestimmung jedes Merkmals
21,40 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
im System der Serumgruppen zur Bestimmung jedes Merkmals
21,40 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
zur Bestimmung der Ausscheidereigenschaften in Körperflüssigkeiten für jedes Merkmal
12,40 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
im System der Merkmale der weißen Blutkörperchen aa) zur Bestimmung jedes Merkmals
21,40 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
zur Gewinnung der weißen Blutkörperchen zur unmittelbaren Untersuchung oder Versendung
21,40 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
für jeden Kultur- oder Tierversuch
21,40 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
sonst
10,80 Euro (Anm. 21)Anmerkung 21, )
für jede virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten
44,20 Euro (Anm. 22)Anmerkung 22, )
für jede Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten
88,10 Euro (Anm. 23)Anmerkung 23, )
für eine Abnahme von Abdrucken zurNämlichkeitssicherung für jeden Abdruck
8,20 Euro (Anm. 24)Anmerkung 24, )
für eine Röntgenuntersuchung samt Befund undGutachten
bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
25,90 Euro (Anm. 1)Anmerkung eins, )
bei Durchleuchtung
16,20 Euro (Anm. 25)Anmerkung 25, )
bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
(2)Absatz 2,Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Personen oder Gegenstände Anspruch je auf die volle Gebühr.Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Personen oder Gegenstände Anspruch je auf die volle Gebühr.
(_______________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 134/2007 ab 1.7.2007: 30,30 €Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2007, ab 1.7.2007: 30,30 €
Anm. 2: ab 1.7.2007: 39,70 €Anmerkung 2, : ab 1.7.2007: 39,70 €
Anm. 3: ab 1.7.2007: 59,10 €Anmerkung 3, : ab 1.7.2007: 59,10 €
Anm. 4: ab 1.7.2007: 116,20 €Anmerkung 4, : ab 1.7.2007: 116,20 €
Anm. 5: ab 1.7.2007: 195,40 €Anmerkung 5, : ab 1.7.2007: 195,40 €
Anm. 6: ab 1.7.2007: 14,30 €Anmerkung 6, : ab 1.7.2007: 14,30 €
Anm. 7: ab 1.7.2007: 93,50 €Anmerkung 7, : ab 1.7.2007: 93,50 €
Anm. 8: ab 1.7.2007: 130,90 €Anmerkung 8, : ab 1.7.2007: 130,90 €
Anm. 9: ab 1.7.2007: 187,20 €Anmerkung 9, : ab 1.7.2007: 187,20 €
Anm. 10: ab 1.7.2007: 16,70 €Anmerkung 10, : ab 1.7.2007: 16,70 €
Anm. 11: ab 1.7.2007: 20,90 €Anmerkung 11, : ab 1.7.2007: 20,90 €
Anm. 12: ab 1.7.2007: 46,80 €Anmerkung 12, : ab 1.7.2007: 46,80 €
Anm. 13: ab 1.7.2007: 37,40 €Anmerkung 13, : ab 1.7.2007: 37,40 €
Anm. 14: ab 1.7.2007: 4,00 €Anmerkung 14, : ab 1.7.2007: 4,00 €
Anm. 15: ab 1.7.2007: 26,90 €Anmerkung 15, : ab 1.7.2007: 26,90 €
Anm. 16: ab 1.7.2007: 41,30 €Anmerkung 16, : ab 1.7.2007: 41,30 €
Anm. 17: ab 1.7.2007: 14,50 €Anmerkung 17, : ab 1.7.2007: 14,50 €
Anm. 18: ab 1.7.2007: 8,40 €Anmerkung 18, : ab 1.7.2007: 8,40 €
Anm. 19: ab 1.7.2007: 25,00 €Anmerkung 19, : ab 1.7.2007: 25,00 €
Anm. 20: ab 1.7.2007: 23,50 €Anmerkung 20, : ab 1.7.2007: 23,50 €
Anm. 21: ab 1.7.2007: 12,60 €Anmerkung 21, : ab 1.7.2007: 12,60 €
Anm. 22: ab 1.7.2007: 51,70 €Anmerkung 22, : ab 1.7.2007: 51,70 €
Anm. 23: ab 1.7.2007: 103,10 €Anmerkung 23, : ab 1.7.2007: 103,10 €
Anm. 24: ab 1.7.2007: 9,60 €Anmerkung 24, : ab 1.7.2007: 9,60 €
Anm. 25: ab 1.7.2007: 19,00 €)Anmerkung 25, : ab 1.7.2007: 19,00 €)
Anmerkung
1. Siehe auch § 49.1. Siehe auch Paragraph 49,
2. ÜR: Art. 96 Z 19, BGBl. I Nr. 98/20012. ÜR: Artikel 96, Ziffer 19,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001,
Schlagworte
Leichenteil, Exhumierung, Reinartigkeit, Kulturversuch, Vaterschaftsausschlußmöglichkeit, Vaterschaftswahrscheinlichkeit