Absatz eins,Studienunterstützungen für Undergraduate Programs werden höchstens für vier Jahre gewährt. Studienunterstützungen für Graduate Programs werden höchstens für drei Jahre gewährt.
Studienförderung für Studierende an der International University
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 293 aus 2001,
Paragraph 2
15.08.2001
Ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2001 aus 2002, anzuwenden vergleiche Paragraph 3,).