Absatz 2,Die Paragraphen 15, 16 und 21 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die geänderten Bestimmungen sind auf Unfälle anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2001 ereignet haben.