Absatz eins,Die treuhändige Entgegennahme von Bauspareinlagen bedarf der Bewilligung der FMA. Diese Bewilligung darf nur Kreditinstituten erteilt werden, die zur Durchführung des Einlagengeschäftes (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, BWG) berechtigt sind. Als Bestandteil des Geschäftsplans (Paragraph 3,) ist auch der Treuhandvertrag einzureichen. Eine treuhändige Entgegennahme von Bauspareinlagen für mehrere Bausparkassen ist nicht zulässig.