Absatz eins,Die Zuordnung der Kosten der Bankenaufsicht innerhalb des Rechnungskreises 1 gemäß Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer eins, FMABG zu den kostenpflichtigen Kreditinstituten hat nach den Absatz 2 und 3 zu erfolgen. Kostenpflichtig sind:
- Ziffer einsKreditinstitute gemäß Paragraph eins, Absatz eins,;
- Ziffer 2Kreditinstitute gemäß Paragraph 9, Absatz eins,, die Tätigkeiten in Österreich über eine Zweigstelle ausüben.