Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2001,
Paragraph 23
01.04.2002
30.03.2006
Die FMA kann gegen Entscheidungen des unabhängigen Verwaltungssenates über Berufungen gegen ihre Verwaltungsstrafbescheide Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die FMA.