Kurztitel

Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 23

Inkrafttretensdatum

01.04.2002

Außerkrafttretensdatum

30.03.2006

Text

Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes

Paragraph 23,

Die FMA kann gegen Entscheidungen des unabhängigen Verwaltungssenates über Berufungen gegen ihre Verwaltungsstrafbescheide Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die FMA.