Absatz eins,Die erforderliche Fachkunde der Teammitglieder wird nachgewiesen durch
- Ziffer einseine geeignete abgeschlossene Hochschulbildung,
- Ziffer 2einschlägige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen und
- Ziffer 3einer geeigneten Schulung in den Fachbereichen
- Litera aMethodologien der Umweltbetriebsprüfung,
- Litera bManagementinformation und -verfahren,
- Litera cÖkologie und naturwissenschaftliche Grundlagen,
- Litera dUmweltrecht und Inhalte der EMAS-V,
- Litera eallgemeine Umwelttechnik.