Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angeordnet ist.
IEF-Service-GmbH-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2001,
Paragraph 26,
01.08.2001