Absatz einsWerbung für Arzneimittel, die nur auf Verschreibung erhältlich sind, und Werbung für Medizinprodukte, die einer Verschreibungspflicht gemäß einer Verordnung nach § 100 des Medizinproduktegesetzes unterliegen, ist untersagt.
Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2001,
Paragraph 40,
01.08.2001
30.09.2010