Absatz eins,Die Multiplex-Zulassung ist von der Regulierungsbehörde auf zehn Jahre zu erteilen. Sie ist bei sonstiger Nichtigkeit schriftlich zu erteilen.
Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2001,
Paragraph 25
01.08.2001
31.07.2004
Erteilung der Zulassung und Auflagen für den Multiplex-Betreiber