Absatz eins,Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen (Paragraph 23, Absatz 2,) erfüllen, um eine Multiplex-Zulassung, so hat die Regulierungsbehörde jenem Antragsteller den Vorrang einzuräumen, der Folgendes besser gewährleistet:
- Ziffer einsein rasch erreichter hoher Versorgungsgrad der Bevölkerung mit digitalen Signalen;
- Ziffer 2eine hervorragende technische Qualität der digitalen Signale;
- Ziffer 3die Einbindung der Fachkenntnis von Rundfunkveranstaltern beim Aufbau und Betrieb der digitalen Plattform;
- Ziffer 4ein für die Konsumenten nutzerfreundliches Konzept;
- Ziffer 5ein Konzept für die Förderung der Verbreitung von Endgeräten zum Empfang digitaler Signale.