Kurztitel

Tiermehl-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2000, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 74 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

11.07.2001

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Herstellung und In-Verkehr-Bringen von verarbeiteten tierischen Proteinen

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Das In-Verkehr-Bringen, der Handel, die Einfuhr aus Drittländern und die Ausfuhr in Drittländer von verarbeiteten tierischen Proteinen, die zur Verfütterung an Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, einschließlich Wild, bestimmt sind, ist verboten.
  2. Absatz 2,Das in Absatz eins, festgelegte Verbot gilt nicht für Produkte gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Für das Inverkehrbringen, den Handel, die Einfuhr aus Drittländern und die Ausfuhr in Drittländer von diesen Produkten sowie von verarbeiteten tierischen Proteinen, die nicht zur Verfütterung an Nutztiere bestimmt sind, ist die Entscheidung der Kommission 2001/9/EG (ABl. Nr. L 2 vom 5. Jänner 2001, S 32 in der Fassung ABl. Nr. L 58 vom 28. Februar 2001, S 43) anzuwenden.
  3. Absatz 3,Futtermittel, die verarbeitete tierische Proteine – ausgenommen Fischmehl, Dicalciumphosphat und hydrolysierte Proteine -

enthalten und für Tiere bestimmt sind, die nicht zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, dürfen nur in Produktionsanlagen hergestellt werden, die ausschließlich Futtermittel für diese Tiere erzeugen.

  1. Absatz 4,Der Verwendungszweck von verarbeiteten tierischen Proteinen ist beim Inverkehrbringen, beim Handel, bei der Einfuhr aus Drittländern und bei der Ausfuhr in Drittländer zu deklarieren.
  2. Absatz 5,Nicht deklarierte verarbeitete tierische Proteine gelten als vom Verbot des Absatz eins, erfasst.

Anmerkung

vergleiche römisch fünf, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2002, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 294 aus 2004,

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017

Gesetzesnummer

20001064

Dokumentnummer

NOR40019342