Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2001,
Vertrag – Kroatien
Artikel 2
27.06.2001
39/03 Doppelbesteuerung
08.09.2021
20001397
NOR40019134