Absatz eins,Aufgabe der Bioethikkommission ist die Beratung des Bundeskanzlers in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wissenschaften auf dem Gebiet der Humanmedizin und -biologie ergeben. Hiezu gehören insbesondere:
- Ziffer einsInformation und Förderung der Diskussion über wichtige Erkenntnisse der Humanmedizin und -biologie und über die damit verbundenen ethischen Fragen in der Gesellschaft;
- Ziffer 2Erstattung von Empfehlungen für die Praxis;
- Ziffer 3Erstattung von Vorschlägen über notwendige legistische Maßnahmen;
- Ziffer 4Erstellung von Gutachten zu besonderen Fragen.