Kurztitel
Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem BG über
die Errichtung einer BB-GmbH zu beschaffen sind
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 208/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2001,
Text
§ 1. Die nachstehend angeführten Güter und Dienstleistungen sind nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschaffen: Paragraph eins, Die nachstehend angeführten Güter und Dienstleistungen sind nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschaffen:
Erdgas und Wärme (inklusive Brennstoffe)
Telekomleistungen, Post und Datenleitungen:
Reinigungsdienstleistungen für Gebäude
Fuhrpark:
Fahrzeuge, Teile von Fahrzeugen
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen
Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie:
ADV-Peripherie und sonstige Hardware