Kombinierten Verkehr Schiene – Straße,
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2001,
Vertrag - Polen
Artikel eins
01.01.1994
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Ziffer eins Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr und Transitverkehr) auf der Straße, auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr zwischen Österreich und Polen.
Ziffer 2 Die Vereinbarung bezieht sich daher
Ziffer 3 Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich bleibt den nationalen Regelungen vorbehalten und wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.
12.05.2017
20001334
NOR40018350