Kurztitel

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2001,

Typ

Vertrag - Polen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH

Artikel 1

Ziffer eins Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr und Transitverkehr) auf der Straße, auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr zwischen Österreich und Polen.

Ziffer 2 Die Vereinbarung bezieht sich daher

aus der Sicht der Verkehrsträger auf den
aus der Sicht der Verkehrsarten auf den

Ziffer 3 Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich bleibt den nationalen Regelungen vorbehalten und wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2017

Gesetzesnummer

20001334

Dokumentnummer

NOR40018350