Absatz eins,Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat statistische Erhebungen über alle bestehenden Gebäude und die darin befindlichen Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten durchzuführen.
Statistik - Gebäude- und Wohnungszählung 2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2001,
Paragraph eins
07.04.2001