einer Person, die durch diese Rechtsverletzung unmittelbar geschädigt zu sein behauptet;
Privatradiogesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2001,
Paragraph 25
01.04.2001
31.07.2004
Beschwerden
Paragraph 25, (1) Die Regulierungsbehörde entscheidet über behauptete Verletzungen von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden