Privatradiogesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2001,
Paragraph 4
01.04.2001
31.07.2004
Nutzung digitaler Übertragungskapazitäten
Paragraph 4, Die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk berechtigt auch zur versuchsweisen Verbreitung des in der Zulassung genehmigten Programms zum Zweck der Erprobung digitaler Übertragungstechniken im von der Zulassung erfassten Versorgungsgebiet nach fernmelderechtlicher Bewilligung durch die Regulierungsbehörde.