Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2001,
Vertrag – Ägypten
Artikel 15,
21.11.2000
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Dieses Abkommen gilt unbeschadet und vorbehaltlich der Verpflichtungen, die sich aus der Zugehörigkeit Österreichs zur Europäischen Union ergeben. Die Bestimmungen des Abkommens können daher auf keinen Fall in der Weise geltend gemacht oder ausgelegt werden, daß sie die Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag über die Europäische Union oder aus den Abkommen zwischen der Arabischen Republik Ägypten und der Europäischen Gemeinschaft ergeben, aufheben oder berühren.
28.02.2019
20001207
NOR40016874