Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2001,
Vertrag – Ägypten
Artikel 2,
21.11.2000
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Den Zielsetzungen des Artikels 1 entsprechend, werden die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Außenwirtschaftsbeziehungen zwischen den Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften und Institutionen, im folgenden „Unternehmen“ genannt, beider Staaten fördern.
28.02.2019
20001207
NOR40016861