Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 29,

Inkrafttretensdatum

26.03.2001

Text

ARTIKEL 29

Inkrafttreten

  1. Absatz einsDie Vertragsparteien teilen einander die Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen im Hinblick auf die Genehmigung und das Inkrafttreten dieses Abkommens schriftlich mit.
  2. Absatz 2Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Mitteilung gemäß obenerwähntem Absatz 1 bei der betreffenden Vertragspartei eingelangt ist, in Kraft.