Absatz einsDie Vertragsparteien teilen einander die Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen im Hinblick auf die Genehmigung und das Inkrafttreten dieses Abkommens schriftlich mit.
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2001,
Artikel 29,
26.03.2001