Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17,

Inkrafttretensdatum

26.03.2001

Text

ARTIKEL 17

Anwendbares Recht

Das gemäß diesem Teil errichtete Gericht entscheidet über Streitigkeiten in Übereinstimmung mit diesem Abkommen sowie den geltenden Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts.