Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2001,
Artikel 12,
26.03.2001
Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem Teil.