Absatz einsDieser Teil gilt für Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei über eine behauptete Nichteinhaltung einer Verpflichtung aus diesem Abkommen seitens des Erstgenannten, wodurch für den Investor oder seine Investition Verlust oder Schaden entsteht. Ein Unternehmen, das eine Investition eines Investors der anderen Vertragspartei darstellt, kann keine Ansprüche einem Schiedsverfahren gemäß diesem Teil unterwerfen.