Kurztitel

Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.03.2001

Text

Paragraph 3,

Diese Verordnung ist auf Veranlagungszeiträume ab 1994 bis zum Wirksamwerden des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen anzuwenden.