Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation
Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1921,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
24.09.1921
89/03 Gesundheit
Die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich, in ihrem Gebiete die Herstellung, die Einfuhr und das Feilhalten von Zündhölzern, die weißen (gelben) Phosphor enthalten, zu verbieten.
26.06.2024
10010185
NOR40016676