Absatz eins,Für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfaßte(n) Studienrichtung(en) ist ein Studiendekan aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen. Die Funktionsperiode des Studiendekans beträgt zwei Jahre. Die mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.