Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Weisskirchen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2001,
römisch fünf
Artikel eins
07.02.2001
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenteil der B 78 Obdacher Straße von km 4,942 (alt) bis km 7,000 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1979, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Weisskirchen” - für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
01.09.2026
20001169
NOR40016400