Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlussstelle Spielfeld (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Spielfeld
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 72 aus 2001,
römisch fünf
Artikel eins
07.02.2001
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlussstelle “Spielfeld” (Vollausbau) der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Spielfeld wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen bei AB-km 228,5 und stellen über den bestehenden Autobahnzubringer der Halbanschlussstelle Spielfeld die Verbindung von und in Richtung Slowenien her.
Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Spielfeld aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 2a 12A 2/96-4 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 816.509/28-VI/B/5/99 vom 12. Jänner 2000 genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 816.509/26-III/6/00 vom 17. Jänner 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
10.03.2026
20001168
NOR40016399