Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2001,
Paragraph 22
19.01.2001
Ausweise, die zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung berechtigen, sind beim Lösen sowie bei der Kontrolle der Fahrkarten unaufgefordert vorzuweisen.