Absatz eins,Fahrkarten sind unaufgefordert beim Lenker oder beim Fahrscheinautomaten zu lösen. Wurden sie bereits im Vorverkauf besorgt, sind sie dem Lenker unaufgefordert vorzuweisen oder mittels Fahrscheinentwerter zu markieren.
Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2001,
Paragraph 21
19.01.2001