Absatz eins,Die Fahrgäste haben alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte; insbesondere ist ihnen untersagt:
- Ziffer einsmit dem Lenker während der Fahrt mehr als das Notwendigste zu sprechen,
- Ziffer 2den Lenker beim Lenken des Fahrzeuges zu behindern,
- Ziffer 3die Außentüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
- Ziffer 4in den Linienfahrzeugen zu rauchen,
- Ziffer 5in den Fahrzeugen zu lärmen, zu musizieren oder ein Ton- oder Bildwiedergabegerät zu benützen, das den Lenker oder andere Fahrgäste belästigen könnte,
- Ziffer 6das Fahrzeug mit Rollschuhen oder Inlineskates zu betreten,
- Ziffer 7in ein von Bediensteten der Verkehrsunternehmen als vollbesetzt bezeichnetes Fahrzeug einzusteigen.