Absatz eins,Zur Erlangung einer Notarstelle wird erfordert, daß der Bewerber
- Litera aösterreichischer Staatsbürger, volljährig, von ehrenhaftem Vorleben ist und die freie Verwaltung seines Vermögens hat;
- Litera bdie rechts- und staatswissenschaftlichen Studien zurückgelegt und die vorgeschriebenen Staatsprüfungen bestanden oder das rechtswissenschaftliche Diplomstudium nach dem Bundesgesetz vom 2. März 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 140, über das Studium der Rechtswissenschaften zurückgelegt und auf Grund dieses Studiums den akademischen Grad eines Magisters der Rechtswissenschaften erlangt hat;
- Litera cdie Notariatsprüfung bestanden hat;
- Litera deine siebenjährige praktische Verwendung in der gesetzlichen Art nachweist;
- Litera edas 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.