Kurztitel

Entgeltrichtlinienverordnung 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2017,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12 a,

Inkrafttretensdatum

01.01.2001

Außerkrafttretensdatum

05.07.2017

Abkürzung

ERVO 1994

Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Text

Bekanntgabe

Paragraph 12 a,

Die Bekanntgabe gemäß Paragraph 14 d, Absatz 4, letzter Satz WGG hat jedenfalls zu enthalten:

  1. Litera a
    die Bezeichnung jener Teile der Baulichkeit, an denen die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen,
  2. Litera b
    den Umfang der voraussichtlichen Instandsetzung, Erneuerung oder Neuerrichtung und
  3. Litera c
    die im Zeitpunkt der Bekanntgabe geschätzten voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung einer vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung sowie des geplanten Beginns der durchzuführenden Maßnahmen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2001,

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2017

Gesetzesnummer

10012450

Dokumentnummer

NOR40015377