- Litera a2 232 S bei Überlassung in Miete oder sonstige Nutzung,
- Litera b2 772 S zuzüglich Umsatzsteuer bei Übertragung in das Eigentum, Miteigentum oder Einräumung des Wohnungseigentums,
Entgeltrichtlinienverordnung 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2001,
Paragraph 6
01.04.2000
31.03.2001
Kosten der ordentlichen Verwaltung
Paragraph 6, (1) Zur Deckung der Kosten der ordentlichen Verwaltung darf statt einer Verrechnung gemäß Paragraph 5, ein Pauschalbetrag (Paragraph 13, Absatz 3, WGG) verlangt werden. Dieser Pauschalbetrag darf je Jahr einen Höchstbetrag nicht übersteigen, der sich ergibt: