Absatz eins,Mit diesem Abkommen soll die Errichtung des Fonds ergänzt und ein umfassender und andauernder Rechtsfrieden für Österreich und/oder österreichische Unternehmen für alle Ansprüche, die die Verwendung von Sklaven- oder Zwangsarbeit während der Zeit des Nationalsozialismus oder des Zweiten Weltkriegs und alle anderen vom Fonds umfassten an Sprüche zum Inhalt haben oder damit in Zusammenhang stehen, gefördert werden.