Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2000,
Paragraph 3,
30.12.2000
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 4,).
Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß Paragraph eins,, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des Paragraph eins, entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.